Nutzungsbedingungen

Nutzung der Software „Clypp“ der Zesavi GmbH durch Privatpersonen und Unternehmen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten („Kunde“), unterliegt den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“):

Definitionen und Anwendungsbereich

(1) „Kunden“ sind die Auftraggeber von Zesavi (Einzelpersonen oder Unternehmen), welche die Software mieten und dafür bezahlen.

(2) „Nutzer“ sind die vom Auftraggeber zur Nutzung der Software autorisierten Personen, die entweder in einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber, einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen stehen oder ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers tätig sind und die Software zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Anwender werden nicht Vertragspartei dieses Vertrages.

(3) „Software“ bezeichnet die von Zesavi bereitgestellte Software, die über einen Online-Zugang in einer Web-App verfügbar ist.

1 Vertragsgegenstand

1.1 Zesavi stellt dem Auftraggeber die Software „Zesavi“ (nachfolgend „Software“ genannt) zur Nutzung als Software-as-a-Service für die Dauer des Vertrages im Wege des Online-Zugangs für Nutzer über das Internet gegen Entgelt zur Verfügung. Zesavi räumt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht ein, gegen Zahlung des Nutzungsentgelts durch den Auftraggeber nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Vorschriften auf die Software entsprechend dem im Serviceauftragsformular angegebenen Nutzungsumfang mittels der von Zesavi übersandten Zugangsdaten zuzugreifen und diese für eigene Geschäftszwecke nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zu nutzen.

1.2 Die Software wird dem Kunden zur Nutzung mit den im Serviceauftragsformular angegebenen Modulen zur Verfügung gestellt. Das Serviceauftragsformular bestimmt je nach Bestellung des Kunden und der Bestätigung von Zesavi den genauen Umfang der Lieferung.

1.3 Falls vereinbart, unterstützt Zesavi den Kunden bei der Implementierung der Software.

2 Vergütung

2.1 Die Vergütung sowie die Vereinbarung von monatlichen oder jährlichen Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem Dienstleistungsauftrag.

2.2 Die Vergütung ist, sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, erstmals nach Ablauf einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen fällig, sofern der Mieter sich zum Erwerb einer oder mehrerer Pro- oder Enterprise-Lizenzen verpflichtet hat.

3 Dienstleistungen von Zesavi

3.1 Zesavi stellt dem Kunden eine Software zur Verfügung, die es jedem Mitarbeiter als Nutzer ermöglicht, firmeninternes Wissen durch die Erstellung kurzer Video-Tutorials übersichtlich und effizient zu vermitteln.

3.2 Zesavi erbringt während der Vertragslaufzeit die folgenden Dienstleistungen:

a) Bedienung der Software: Zesavi bietet dem Kunden und den Nutzern die Möglichkeit, über einen Standardbrowser (vorzugsweise Google Chrome und Microsoft Edge) mittels Online-Zugang auf die Web-App zuzugreifen.

b) Weiterentwicklung: Zesavi wird die Software im Hinblick auf Qualität und Modernität weiterentwickeln, an geänderte Anforderungen anpassen, Fehler beseitigen, um die gewohnte Qualität zu erhalten und dem Auftraggeber den Zugang zu daraus resultierenden neuen Versionen der Software gewähren. Dazu gehören auch kleinere Funktionserweiterungen.

c) Fehlersuche: Zesavi unterstützt den Kunden mit Ratschlägen zur Software-Nutzung, Fehlervorbeugung, Fehlerbehebung und Fehlervermeidung.

3.3 Die Software hilft dem Kunden, das Wissen seiner Mitarbeiter in Videoform zu digitalisieren und die Inhalte als Videodateien mit einer serverbasierten Software zur Verfügung zu stellen. Jeder Kunde erhält einen separaten Bereich – getrennt von anderen Kunden -, in dem interne Videos sicher und exklusiv innerhalb der Organisation freigegeben werden können. Zusätzlich können die Videos auch für externe Parteien wie Kunden oder Partner freigegeben werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Richtigkeit und Qualität der Videoinhalte sicherzustellen, bevor er sie intern oder extern veröffentlicht, und festzulegen, welche Inhalte extern freigegeben werden können.

3.4 Zesavi erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und so, dass sie sich an den Interessen aller Zesavi-Kunden orientieren. Die Leistungen werden nur in Bezug auf die jeweils aktuelle, von Zesavi betriebene Softwareversion erbracht.

3.5 Zesavi wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Software während der normalen Arbeitszeiten verfügbar zu halten. Dennoch kann es zu Ausfällen kommen, z.B. aufgrund von technischen Störungen, Fehlern oder geplanter oder ungeplanter Wartung. Im Falle eines Ausfalls wird Zesavi versuchen, die Verfügbarkeit im Rahmen der Fehlerklassen wiederherzustellen. Über geplante Wartungsarbeiten wird Zesavi den Kunden im Voraus informieren.

3.6 Nicht Gegenstand der Dienstleistung von Zesavi ist die Beratung des Kunden in Rechtsfragen sowie die Prüfung der Videoinhalte auf rechtliche Aspekte. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

4 Rechte des Kunden

4.1 Der Kunde ist nach Maßgabe dieses Vertrages und des Serviceauftragsformulars nur berechtigt, die Software zur Verarbeitung seiner eigenen Daten in seinem Unternehmen für seine Zwecke zu nutzen. Zesavi räumt dem Nutzer die hierfür erforderliche Befugnis als nicht ausschließliches, einfaches Recht für die Dauer des Vertrages ein.

4.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Software ausschließlich von denjenigen Nutzern verwendet wird, die zur Nutzung der Leistungen von Zesavi berechtigt sind. Der Umfang der Nutzung ergibt sich aus dem Serviceauftragsformular.

4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten zur Nutzung oder Kenntnisnahme zu überlassen oder die Software für einen Dritten zu nutzen oder die Software zu bearbeiten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen oder einen Teil der Software zur Erstellung einer eigenen Anwendung zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, (i) die Software nicht zu modifizieren, zu kopieren, in irgendeiner Weise zu nutzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet; (i) nicht zu versuchen, technische Beschränkungen der Nutzung der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu vereiteln; (iii) die Software weder ganz noch teilweise an Dritte (außer den Nutzern) zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen: (iv) keine Eigentumshinweise auf der Software zu verändern oder zu entfernen; (v) die Software nicht zu nutzen, um eigene Timesharing-Dienste, Software-as-a-Service („SaaS“)-Angebote, Service-Bureau-Dienste oder als Teil eines Application Service Providers oder Serviceangebots bereitzustellen. Die Software und ihre Komponenten dürfen nicht für die Verwendung auf verschiedenen Computern entpackt werden. Insbesondere ist das Entpacken oder Umpacken der Software für den Vertrieb, die Übertragung oder die (Unter-)Vermietung nicht gestattet. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, so erlöschen sämtliche im Rahmen der Nutzungsvereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte sofort und fallen automatisch an Zesavi zurück. Zesavi ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. In jedem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.
Zesavi ist berechtigt, bei Vorliegen von Umständen, die darauf hindeuten, dass die Software von anderen als den berechtigten Nutzern verwendet werden kann, vom Auftraggeber eine Liste der Personen zu verlangen, die die Software im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts tatsächlich nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Liste auf Verlangen unverzüglich vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen und Zesavi zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Vorlage einer solchen Liste nicht ordnungsgemäß nach oder ist die Liste unrichtig und/oder unvollständig, ist Zesavi berechtigt, das betreffende Nutzungsrecht außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche von Zesavi bleiben hiervon unberührt.

4.4 Zesavi stehen alle an der Software bestehenden oder mit ihr zusammenhängenden gewerblichen Schutzrechte zu. Das Eigentum des Auftraggebers bzw. Nutzers an Datenträgern, Datenspeichern und sonstiger Hardware wird hierdurch ebenso wenig berührt wie die Rechte des Auftraggebers bzw. Nutzers an den in der Download-Datei gespeicherten und gespeicherten Videodaten. Der Kunde hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass das darin gespeicherte Material vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von Datenträgern, Datenspeichern oder sonstiger Hardware vollständig gelöscht wird.

5 Dauer des Vertrags

5.1 Das Serviceauftragsformular enthält den individuellen Inhalt des Vertrages zwischen dem Kunden und Zesavi. Zesavi sendet dem Kunden auf der Grundlage seiner Bestellung ein Serviceauftragsformular zu. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der Auftraggeber das Serviceauftragsformular schriftlich (E-Mail genügt) annimmt und Zesavi dieses Angebot durch eine schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) annimmt.

5.2 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Serviceauftragsformular und verlängert sich jeweils um die gleiche Laufzeit, wenn der Vertrag nicht fristgerecht vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

5.3 Der Vertrag über eine oder mehrere Pro- Lizenzen kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag über Enterprise Lizenzen kann mit einer Frist von acht Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Zesavi insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt oder der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung länger als vier Wochen ab Fälligkeit in Verzug ist.

5.4 Der Kunde kann den Vertrag kündigen, indem er eine E-Mail an support@zesavi.com schickt.

5.5 Mit Empfang der Kündigung erhält der Kunde die Möglichkeit, die von ihm auf der Zesavi-Plattform eingestellten Inhalte und Dokumente für die Dauer von sechs Wochen oder – sollte dies später erfolgen – bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages selbständig auf einen eigenen Datenträger herunterzuladen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die gespeicherten Inhalte und Dokumente danach von Zesavi gelöscht werden können. Reichen dem Kunden die sechs Wochen nicht aus, um seine Daten zu sichern, kann der Kunde bei Zesavi schriftlich (E-Mail genügt) Verlängerungen von jeweils einem Monat beantragen, wobei für jede Verlängerung das vereinbarte monatliche Entgelt fällig wird. Sobald der Auftraggeber die Vorhaltung seiner Daten nicht mehr wünscht, kann er dies Zesavi jederzeit schriftlich (E-Mail genügt) mitteilen, nachdem er gekündigt hat. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Zesavi dann die gespeicherten Inhalte und Dokumente löscht.

6 Gewährleistungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Im Falle eines Fehlers in der Software ist der Kunde berechtigt, zunächst die Beseitigung des Fehlers zu verlangen und, wenn der Fehler nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung beseitigt wurde, eine angemessene Minderung des Nutzungsentgelts für die Dauer des Fehlers zu verlangen.

6.2 Zesavi garantiert nicht, dass die Software trotz größtmöglicher Sorgfalt frei von Mängeln, Fehlern, Bugs und vorübergehenden Serverausfällen ist.

6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zesavi nachprüfbare Unterlagen und Informationen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Spezifikation der Software zur Verfügung zu stellen und an der Eingrenzung und Feststellung von Fehlern und Fehlerquellen mitzuwirken.

7 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und Rechtsmängel

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist Zesavi verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von Zesavi erbrachte, vertragsgemäße Lieferungen gegen den Auftraggeber berechtigte Ansprüche erhebt, haftet Zesavi gegenüber dem Auftraggeber wie folgt:

7.2 Zesavi wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder sie austauschen, wenn und soweit die geschuldete Funktionalität der Software nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ist dies Zesavi nicht zu angemessenen Bedingungen möglich oder schlägt die Nacherfüllung durch Zesavi innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist fehl, ist der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

7.3 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von Zesavi bestehen nur, soweit der Auftraggeber Zesavi über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und Zesavi alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben; insoweit räumt der Auftraggeber Zesavi alle Befugnisse und Vollmachten ein, die zur Verteidigung der Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter erforderlich sind. Stellt der Auftraggeber die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

7.4 Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit er die Verletzung von Schutzrechten zu vertreten hat.

7.5 Ansprüche des Auftraggebers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch eine von Zesavi nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Auftraggeber verändert wird.

7.6 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Handbüchern und anderen Unterlagen (im Folgenden „Unterlagen“) behält sich Zesavi ihre Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Zesavi Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag Zesavi nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an Zesavi zurückzugeben.

7.7 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

7.8 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen Zesavi und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

8 Pflichten des Auftraggebers und der Nutzer

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere die nachfolgenden Bedingungen auch im Hinblick auf seine Nutzer einzuhalten, seine Nutzer entsprechend zu belehren und zu verpflichten. Der Auftraggeber haftet gegenüber Zesavi für das Verhalten seiner Nutzer gemäß § 278 BGB.

8.2 Im Zusammenhang mit der Nutzung der Software hat der Kunde technische Mindestanforderungen für die Nutzung zu beachten. Für die Nutzung der Web-App ist ein moderner Browser (vorzugsweise Google Chrome und Microsoft Edge) in der jeweils aktuellen Version erforderlich. Ferner muss der Kunde eine funktionierende Datenverbindung zwischen dem Endgerät und den Servern von Zesavi über das Internet bereitstellen.

8.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden Regelungen bei der Nutzung der Software verantwortlich. Insbesondere darf der Kunde nicht (i) mit seinem Nutzungsverhalten gegen die guten Sitten verstoßen, (i) die zur Verfügung gestellten Dienste missbrauchen, (iii) nationale und internationale Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen, (iv) Inhalte mit Viren, sogenannte Trojanische Pferde oder sonstige Programmierungen, die die Software beschädigen können (nachfolgend „Malware“), oder (v) pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte, Werbung, unaufgeforderte E-Mails (Spam), unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und Ähnlichem verbreiten, dürfen nicht an Gewinnspielen, Schneeballsystemen und vergleichbaren, kriminellen Aktivitäten teilnehmen. Ferner sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, (i) die Software übermäßig zu belasten oder die Funktionalität der zugrunde liegenden technischen Infrastruktur anderweitig zu beeinträchtigen oder zu manipulieren oder (i) die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der Software zu gefährden.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, für die richtige, vollständige und wahrheitsgemäße Eingabe und Übermittlung von Daten zu sorgen.

8.5 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von Zesavi personenbezogene Daten und liegt keine gesetzliche Ermächtigung vor, so ist die erforderliche Einwilligung des Betroffenen einzuholen.

8.6 Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim und für Dritte unzugänglich zu halten. Besteht der begründete Verdacht, dass Unbefugte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde Zesavi hiervon unverzüglich zu unterrichten und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.

8.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zesavi eine Störung der von Zesavi zur Verfügung gestellten Software unverzüglich anzuzeigen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind Zesavi die Aufwendungen zu ersetzen, die Zesavi für die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstanden sind, wenn kein Fehler an den technischen Einrichtungen von Zesavi vorlag und der Auftraggeber dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

8.8 Die Software digitalisiert internes Wissen der Mitarbeiter des Kunden in Form von kurzen Videotutorials. Trotz des Einsatzes modernster Technologien sind Übertragungsfehler bei der Bearbeitung der Aufnahmen nicht auszuschließen. Der Kunde ist daher für die Überprüfung der Videoinhalte vor der internen oder externen Veröffentlichung verantwortlich.

8.9 Der Auftraggeber erklärt, dass alle Handlungen und Erklärungen Dritter vorliegen, die für die Erbringung der Leistung von Zesavi nach dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind.

8.10 Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Kunde oder die jeweiligen Nutzer berechtigt sind, das interne Wissen des Kunden intern oder extern mit geeigneten Kunden und Partnern zu teilen. Infolgedessen und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, stimmt der Kunde zu, Zesavi zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Kosten, Schäden, Forderungen, Ausgaben, Verbindlichkeiten, Bußgelder, Strafen, Verluste und Verfahren, die Zesavi direkt oder indirekt entstehen können oder die gegen Zesavi geltend gemacht werden können, falls der Kunde oder ein Nutzer betrügerisch oder fahrlässig gehandelt hat, der Kunde oder ein Nutzer gesetzliche Verpflichtungen nicht eingehalten hat.

9 Haftung

9.1 Zesavi haftet bei entgeltlichen Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens. des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Zesavi bei Verträgen über die entgeltliche Nutzung der Software nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie z.B. bei der Übernahme von Garantien, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien von Zesavi bedürfen der Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche zu verstehen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet werden.

9.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Zesavi bei entgeltlichen Leistungen nur für die Verletzung von Kardinalpflichten (Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet). In diesen Fällen ist die Haftung von Zesavi auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten (siehe Satz 1) sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, Zesavi haftet zwingend nach dem Gesetz (siehe 9.1 Satz 2).

9.3 Bei unentgeltlich erbrachten Leistungen (z.B. im Rahmen der Testphase) haftet Zesavi nur für Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Arglist verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit: hierfür haftet Zesavi nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.4 Die Haftung von Zesavi ist nach diesem Vertrag auf die Kosten und Gebühren beschränkt, die der Auftraggeber im Zeitraum des Kalenderjahres gezahlt hat, das dem Zeitraum des Kalenderjahres vorausgeht, in dem das haftungsbegründende Ereignis eingetreten ist. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass der vorhersehbare vertragstypische Schaden einen Höchstbetrag von 1.000 Euro je Schadensfall und einen Höchstbetrag von 10.000 Euro für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht überschreitet.

9.5 Die Haftung von Zesavi ist in allen anderen als den in den Artikeln 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere in den folgenden Fällen:

a) Zesavi haftet nicht für Schäden, insbesondere nicht für den Verlust von Daten, für Schäden an Soft- oder Hardware, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

b) Zesavi haftet nicht für den unbefugten Zugriff Dritter auf persönliche Kundendaten (z.B. durch unbefugten Zugriff auf die Datenbank durch Hacker). Zesavi haftet auch nicht für den Missbrauch von Daten und Informationen, die der Kunde Dritten zur Verfügung gestellt hat, durch Dritte.

c) Der Kunde ist allein für den Inhalt der von ihm gespeicherten Dateien verantwortlich. Es liegt in seiner Verantwortung sicherzustellen, dass keine Dateien gespeichert werden, die gegen das Gesetz verstoßen. Zesavi lehnt jede Verantwortung für die vom Kunden gespeicherten Dateien ab.

d) Zesavi haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden durch die Leistungen von Zesavi entstehen. Zesavi haftet auch nicht für Schäden, die durch den Auftraggeber, Nutzer oder sonstige Dritte eigenverantwortlich im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen von Zesavi verursacht werden.

e) Zesavi ist von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der rechtswidrigen Nutzung der Leistungen von Zesavi durch den Kunden beruhen oder mit dessen Billigung entstehen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von Zesavi ergeben. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Verletzung droht, ist er verpflichtet, Zesavi unverzüglich zu informieren.

f) Zesavi haftet nicht für Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

g) Zesavi haftet nicht für Schäden, die dem Kunden infolge der Nichteinhaltung seiner Kontrollpflicht gemäß Artikel 8.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.

h) Zesavi wird alle wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um die Datensicherheit der gespeicherten Dokumente und Adressdaten zu gewährleisten. Zesavi haftet jedoch nicht für die Speicherung der Dokumente. Der Auftraggeber kann die Daten auf Wunsch jederzeit zur eigenen Datensicherung herunterladen. Zesavi haftet insbesondere nicht für die Einhaltung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§§ 238, 257 HGB; § 147 AO) während eines gültigen Abonnements.

9.6 Der Auftraggeber haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer und sonstiger Dritter, die im Herrschaftsbereich des Auftraggebers Pflichtverletzungen begehen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.

9.7 Soweit die Haftung von Zesavi ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Zesavi sowie für die Haftung von Zesavi für deren Verhalten.

9.8 Soweit nicht eine kürzere oder längere gesetzliche Verjährungs- oder Einwendungsfrist gilt, verjähren alle Ansprüche und/oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers spätestens ein (1) Jahr nach dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

9.9 Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit Ablauf der in § 109 BGB genannten Höchstfristen. Bei Schadens- und Aufwandsersatzansprüchen aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

10 Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Gegenstände auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Hierzu gehören auch Gegenstände, die vor oder während der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellt werden (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die gesetzlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind. Die Parteien haben diese Gegenstände so aufzubewahren und zu sichern, dass ein Zugriff durch Dritte ausgeschlossen ist.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Software vor unbefugtem Zugriff oder Zugriff durch Dritte zu schützen und dafür zu sorgen, dass keine Kopie, Veröffentlichung oder sonstige Form der Weitergabe der Software, ganz oder teilweise, erfolgt, es sei denn, dies ist im Rahmen des Nutzungsvertrages gestattet. Der Kunde erkennt an, dass die Software wertvolle vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse enthält und dass deren unbefugte Nutzung und/oder unbefugte Kopien Zesavi Schaden zufügen können.

10.3 Vertraulich im Sinne dieses Vertrages sind alle Informationen, die von Zesavi als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

10.4 Der Auftraggeber stellt die Software nur den Nutzern zur Verfügung. Der Kunde wird diese Personen über die Vertraulichkeit der Gegenstände informieren.

10.5 Zesavi verarbeitet die für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs erforderlichen Daten des Auftraggebers und der Nutzer unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zesavi darf Logos und Marken und/oder den Namen des Auftraggebers als Referenzkunden nach Vertragsabschluss verwenden.

10.6 Es gilt der unter www.getclypp.com/privacy-policy abrufbare Datenschutzhinweis. Der Kunde wird seine Nutzer über die Datenverarbeitung durch Zesavi informieren.

10.7 Für die Durchführung des Dienstes, insbesondere für die Verarbeitung von Medieninhalten in Echtzeit, bedient sich Zesavi externer Dienstleister. Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der externen Dienstleister.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis zur Schriftform kann nur schriftlich beigelegt werden. Zur Wahrung der Schriftform reicht auch eine Mitteilung in Textform, insbesondere per E-Mail, aus.

11.2 Zesavi hat das Recht, diese Bedingungen für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung gemäß Satz 2 schriftlich gegenüber Zesavi widerspricht.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kempten (Allgäu).

11.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit und Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung in Bezug auf Gegenstand, Maß, Zeit, Ort oder Anwendungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige unregelmäßige Lücken in diesem Vertrag.

11.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Bei Auslegungsfragen und Streitigkeiten ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Bestimmungen maßgeblich.

Version 01-2022