Nutzungsbedingungen

Zesavi GmbH
Fellhornstr. 4
87477 Sulzberg
support@zesavi.com

Version: 1.1
Datum: November 2021

Der Nutzung der Software „Zesavi“ der Zesavi GmbH durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB („Kunden“) liegen folgende allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) zugrunde:

Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

(1) Kunden sind die Mieter von Zesavi (Unternehmer/n oder Einzelperson/en), welche die Software mieten und bezahlen.

(2) Nutzer sind die vom Kunden für die Nutzung der Software zugelassenen Personen, die entweder in einem Beschäftigungsverhältnis zum Kunden oder einem mit dem Kunden gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stehen, oder die ausschließlich im Auftrag des Kunden tätig werden und die Software benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Nutzer werden nicht Partei dieses Vertrags.

(3) Software ist die von Zesavi bereitgestellte Software, die mittels eines Online-Zugangs in einer Web-App bereitgestellt wird.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Zesavi stellt dem Kunden die Software “Zesavi” (nachfolgend „Software“ genannt) als Software-as-a-Service für die Dauer des Vertrags mittels eines Online-Zugangs für Nutzer über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zesavi räumt dem Kunden Zug-um-Zug gegen Zahlung der Nutzungsgebühr durch den Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit dieser Vereinbarung beschränktes, nicht übertragbares Recht ein, auf die Software in Übereinstimmung mit diesen AGB und unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Vorschriften gemäß des auf dem Serviceauftragsformular angegebenen Nutzungsumfangs mittels der von Zesavi übersandten Log-In-Daten zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke nach vorstehender Maßgabe zu nutzen.

1.2 Die Software wird dem Kunden mit den im Serviceauftragsformular genannten Modulen zur Nutzung bereitgestellt. Das Serviceauftragsformular in Abhängigkeit der Bestellung des Kunden und der Bestätigung von Zesavi bestimmt den genauen Lieferumfang.

1.3 Sofern vereinbart, hilft Zesavi dem Kunden bei der Implementierung der Software.

2. Vergütung

2.1 Die Vergütung sowie die Vereinbarung monatlicher oder jährlicher Vorauszahlung ergibt sich aus dem Serviceauftragsformular.

2.2 Sofern im Serviceauftragsformular nicht anders geregelt, wird die Vergütung erstmals nach Ablauf der kostenlosen Probezeit von 14 Tagen fällig, sofern der Kunde sich am Ende der Probezeit nicht dazu entschließt, den Vertrag zu beenden und die Software weiter nutzt.

3. Leistungen von Zesavi

3.1 Zesavi stellt dem Kunden eine Software zur Verfügung, die es jedem Mitarbeitenden als Nutzer ermöglicht, firmeninternes Wissen anschaulich und effizient durch die Erstellung kurzer Videotutorials zu teilen.

3.2 Zesavi erbringt während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen:

a) Betrieb der Software: Zesavi bietet dem Kunden und den Nutzern die Möglichkeit, die Web-App über einen üblichen Browser (bevorzugt Google Chrome und Microsoft Edge) mittels Online-Zugang zu nutzen.

b) Fortentwicklung: Zesavi entwickelt die Software in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt sie an geänderte Anforderungen an, beseitigt Fehler, um die gewohnte Qualität aufrechtzuerhalten und gewährt dem Kunden Zugriff auf die daraus entstehenden neuen Versionen der Software. Eingeschlossen sind auch kleinere Funktionserweiterungen.

c) Störungshilfe: Zesavi unterstützt den Kunden durch Hinweise zur Softwarenutzung, zur Fehler-vermeidung, Fehlerbeseitigung und Fehlerumgehung.

3.3 Die Software hilft dem Kunden dabei, das Wissen seiner Mitarbeitenden in Videoform zu digitalisieren und stellt die Inhalte als Videodateien im Rahmen einer serverbasierten Software zur Verfügung. Jeder Kunde erhält einen von anderen Kunden abgetrennten Bereich, in dem interne Videos sicher und ausschließlich innerhalb der Organisation geteilt werden können. Zusätzlich können Videos auch mit externen Parteien wie Kunden oder Partnern geteilt werden. Es obliegt dem Kunden, vor interner und externer Veröffentlichung der Videoinhalte, die Richtigkeit und Qualität der Inhalte sicherzustellen sowie zu definieren, welche Inhalte extern zugänglich sein dürfen.

3.4 Zesavi erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit aller Kunden von Zesavi orientieren. Die Leistungen werden nur in Bezug auf den zuletzt von Zesavi betriebenen Softwarestand erbracht.

3.5 Zesavi bemüht sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen die Software während der üblichen Arbeitszeit verfügbar zu halten. Nichtsdestotrotz kann es zu Ausfällen kommen, z.B. durch technische Störungen, Fehler, sowie geplante oder ungeplante Wartungen. Im Falle eines Ausfalls wird Zesavi versuchen, die Verfügbarkeit im Rahmen von Fehlerklassen wiederherzustellen. Über geplante Wartungsfenster wird Zesavi den Kunden rechtzeitig vorab informieren.

3.6 Nicht Gegenstand der Leistung von Zesavi ist die Beratung des Kunden in rechtlichen Angelegenheiten sowie die Prüfung der Videoinhalte auf rechtliche Aspekte. Hierfür ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich.

4. Rechte des Kunden und des Nutzers an der Software

4.1 Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelungen dieses Vertrags und des Serviceauftragsformulars nur dazu berechtigt, mit der Software eigene Daten im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Zesavi räumt ihm und den Nutzern hiermit die für diese Nutzung notwendigen Befugnisse als einfache Nutzungsrechte für die Dauer des Vertrages ein.

4.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung der Software ausschließlich durch die Nutzer erfolgt, die berechtigt sind, die Leistungen von Zesavi in Anspruch zu nehmen. Der Nutzungsumfang ergibt sich aus dem Serviceauftragsformular.

4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon an einen Dritten weiterzugeben, einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen, die Software für einen Dritten zu nutzen oder die Software zu bearbeiten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, (i) soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, die Software nicht in irgendeiner Art und Weise zu modifizieren, zu kopieren, zu benutzen oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen (ii) nicht zu versuchen, technische Nutzungsbeschränkungen an der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu vereiteln; (iii) die Software im Ganzen oder in Teilen nicht an Dritte (andere Personen als die Nutzer) zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, zu vertreiben, zu sublizenzieren, zu verleihen oder anderweitig zu übergeben; (iv) Hinweise auf Eigentumsrechte auf der Software nicht zu ändern oder zu entfernen; (v) die Software nicht zur Bereitstellung von eigenen Time-Sharing-Diensten, Software-as-a-Service Angeboten („SaaS“), Servicebürodienstleistungen oder als Teil eines Application Service Providers oder als Teil von Dienstleistungsangeboten zu benutzen. Die Software und ihre Komponenten dürfen nicht zur Verwendung auf verschiedenen Computern entbündelt werden. Insbesondere das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zur (Weiter-)Vermietung ist nicht gestattet. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen der Nutzungsvereinbarung erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an Zesavi zurück. Zesavi ist berechtigt, den Zugang zu der Software zu sperren. In jedem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen. Zesavi ist berechtigt, bei Vorliegen von Umständen, die auf eine Nutzung der Software durch andere als die berechtigten Nutzer schließen lassen, vom Kunden eine Auflistung derjenigen Personen zu verlangen, die die Software im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts tatsächlich nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Auflistung unverzüglich nach Aufforderung vollständig und wahrheitsgemäß zu erstellen und Zesavi zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Erstellung einer solchen Auflistung nicht ordnungsgemäß nach oder ist die Aufstellung falsch und/oder unvollständig, ist Zesavi berechtigt, das jeweils betroffene Nutzungsrecht außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche von Zesavi bleiben unberührt.

4.4 Alle an der Software bestehenden oder hiermit in Verbindung stehenden gewerblichen Schutzrechte stehen Zesavi zu. Das Eigentum des Kunden bzw. Nutzers an Datenträgern, Datenspeichern und sonstiger Hardware wird hiervon ebenso wenig berührt, wie die Rechte des Kunden bzw. Nutzers an den in der Download-Datei abgelegten und gespeicherten Videoinhalten. Der Kunde wird jedoch dafür Sorge tragen, dass vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von Datenträgern, Datenspeichern oder sonstiger Hardware darin gespeichertes Material vollständig gelöscht wird.

5. Vertragsdauer

5.1 Das Serviceauftragsformular enthält die individuellen Inhalte des Vertrags zwischen Kunde und Zesavi. Zesavi lässt dem Kunden basierend auf seiner Bestellung ein Serviceauftragsformular zukommen. Der Vertrag wird sodann geschlossen, indem der Kunde das Serviceauftragsformular schriftlich (E-Mail genügt) billigt und Zesavi dieses Angebot durch eine schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) annimmt.

5.2 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Serviceauftragsformular und verlängert sich jeweils um die gleiche Laufzeit, wenn der Vertrag nicht vor Ende der Vertragslaufzeit fristgerecht gekündigt wird.

5.3 Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund ist für Zesavi insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm obliegenden Pflichten gemäß dieser AGB erheblich verletzt oder der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als vier Wochen ab Fälligkeit in Verzug ist.

5.4 Der Kunde kann per E-Mail an support@zesavi.com kündigen.

5.5 Ab Zugang der Kündigungserklärung erhält der Kunde für einen Zeitraum von sechs Wochen oder – sollte dies später sein – bis zum Vertragsbeendigungszeitpunkt die Möglichkeit, die von ihm in den Zesavi Plattform eingestellten Inhalte und Dokumente selbständig auf einen eigenen Datenträger herunterzuladen. Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass die gespeicherten Inhalte und Dokumente danach durch Zesavi gelöscht werden. Soweit die sechs Wochen dem Kunden nicht genügen, um seine Daten zu sichern, kann der Kunde bei Zesavi schriftlich (E-Mail genügt) Verlängerungen von jeweils einem Monat beantragen, wobei dafür jeweils die vereinbarte Monatsgebühr fällig wird. Sobald der Kunde keine Aufbewahrung mehr wünscht, kann er dies Zesavi zu jedem Zeitpunkt nach der Kündigungserklärung schriftlich (E-Mail genügt) mitteilen. Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass die gespeicherten Inhalte und Dokumente danach durch Zesavi gelöscht werden.

6. Gewährleistung und Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Bei Vorliegen eines Fehlers in der Software ist der Kunde berechtigt, zunächst die Beseitigung des Fehlers zu verlangen und, sofern die Beseitigung des Fehlers nicht innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige erfolgt ist, zu einer angemessenen Minderung der Nutzungsgebühr für die Dauer des Vorliegens des Fehlers.

6.2 Zesavi gibt keine Gewähr dafür, dass die Software trotz größtmöglicher Sorgfalt frei von Mängeln, Fehlern, Bugs und vorübergehenden Serverausfällen ist.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Zesavi nachprüfbare Unterlagen und Informationen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung der Software zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung und Identifikation von Fehlern und Fehlerquellen mitzuwirken.

7. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und Rechtsmängel

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist Zesavi verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von Zesavi erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet Zesavi gegenüber dem Kunden wie folgt:

7.2 Zesavi wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ist dies Zesavi nicht zu angemessenen Bedingungen möglich oder scheitert die Nacherfüllung Zesavi‘s innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder mindern.

7.3 Die vorstehend genannten Verpflichtungen Zesavi‘s bestehen nur, soweit der Kunde Zesavi über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und Zesavi alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben; in diesem Zusammenhang hat der Kunde Zesavi sämtliche Vollmachten zu erteilen und Befugnisse einzuräumen, die erforderlich sind, um die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

7.4 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

7.5 Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von Zesavi nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert wird.

7.6 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Handbüchern und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich Zesavi seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Zesavi Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag Zesavi nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

7.7 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen in Ziffer 6 dieser AGB (Sachmängelgewährleistung) entsprechend.

7.8 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelten Ansprüche des Kunden gegen Zesavi und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

8. Verpflichtungen des Kunden und der Nutzer

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere die nachfolgenden Bedingungen auch mit Blick auf seine Nutzer einzuhalten, seine Nutzer entsprechend zu instruieren und zu verpflichten. Der Kunde haftet Zesavi gegenüber für das Verhalten seiner Nutzer gemäß § 278 BGB.

8.2 Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Nutzung der Software notwendigen technische Mindestvoraussetzungen für deren Einsatz zu beachten. Für die Verwendung der Web-App ist ein moderner Browser (bevorzugt Google Chrome und Microsoft Edge) in der jeweils aktuellen Version erforderlich. Ferner muss der Kunde eine funktionsfähige Datenverbindung zwischen Endgerät und den Servern von Zesavi über das allgemeine Internet bereithalten.

8.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der nachfolgenden Regelungen bei der Verwendung der Software verantwortlich. Der Kunde darf insbesondere nicht (i) mit seinem Nutzungsverhalten gegen die guten Sitten verstoßen, (ii) die zur Verfügung gestellten Leistungen missbräuchlich nutzen, (iii) nationale und internationale Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Eigentumsrechte Dritter verletzen, (iv) Inhalte mit Viren, sog. Trojanischen Pferden oder sonstige Programmierungen, welche die Software beschädigen können (im Folgenden „Schadsoftware“), übermitteln, oder (v) pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte, Werbung, unaufgeforderte E-Mails (Spam) oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen und vergleichbaren, kriminellen Aktionen auffordern. Es sind ferner jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, (i) eine übermäßige Belastung der Software herbeizuführen oder in sonstiger Weise die Funktionalität der zugrundeliegenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen oder zu manipulieren oder (ii) die Integrität, Stabilität oder die Verfügbarkeit der Software zu gefährden.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Eingabe und Übermittlung der Daten ordnungsgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt.

8.5 Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Zesavi personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen.

8.6 Der Kunde wird seine Zugangsdaten für Dritte unzugänglich aufbewahren und geheim halten. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde Zesavi hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.

8.7 Der Kunde ist verpflichtet, Zesavi etwaige Störungen der von Zesavi zur Verfügung gestellten Software unverzüglich mitzuteilen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die Zesavi durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen der Zesavi vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

8.8 Die Software digitalisiert internes Wissen der Mitarbeitenden des Kunden in Form von kurzen Videotutorials. Bei der Verarbeitung der Aufnahmen können trotz Verwendung modernster Technologien Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Dem Kunden obliegt deshalb eine Überprüfung der Videoinhalte, bevor er diese intern oder extern veröffentlicht.

8.9 Der Kunde erklärt, dass alle Handlungen und Erklärungen Dritter vorliegen, die für die Erbringung von Zesavi‘s Dienstleistung nach dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben sind.

8.10 Ferner erklärt der Kunde, dass er oder die jeweiligen Nutzer bevollmächtigt sind, internes Wissen des Kunden intern oder extern mit entsprechenden Kunden und Partnern zu teilen. Infolgedessen und ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, erklärt der Kunde sich damit einverstanden, Zesavi von allen Klagen, Ansprüchen, Kosten, Schäden, Forderungen, Ausgaben, Haftungen, Geldbußen, Sanktionen, Verlusten und Verfahren schadlos zu halten, die Zesavi mittelbar oder unmittelbar entstehen oder gegen Zesavi angestrengt werden könnten, falls der Kunde oder ein Nutzer betrügerisch oder fahrlässig gehandelt haben, oder der Kunde oder ein Nutzer gesetzliche Verpflichtungen nicht erfüllt haben.

9. Haftung

9.1 Bei entgeltlicher Leistungserbringung haftet Zesavi gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Zesavi bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie beispielsweise im Fall der Übernahme von Garantien, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Zesavi erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet werden.

9.2 Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet Zesavi bei entgeltlicher Leistungserbringung nur für Kardinalspflichtverletzungen (Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet). In diesen Fällen ist die Haftung von Zesavi auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalspflichten sind (siehe Satz 1), ist ausgeschlossen, außer Zesavi haftet kraft Gesetzes zwingend (siehe 9.1 Satz 2).

9.3 Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z.B. innerhalb des Testzeitraums) haftet Zesavi nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hierfür haftet Zesavi nach gesetzlichen Vorschriften.

9.4 In Übereinstimmung mit dem vorliegenden Vertrag beschränkt sich Zesavi‘s Haftung auf die Kosten und Gebühren, die der Kunde während der Laufzeit des Kalenderjahrs entrichtet, das der Laufzeit des Kalenderjahrs vorhergeht, in dem das Ereignis eingetreten ist, das die Haftung auslöst. Zusätzlich sind sich die Parteien einig, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden maximal EUR 10.000,- je Schadensfall und mit maximal EUR 100.000,- für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht übersteigt.

9.5 In anderen als in den Ziffern 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist eine Haftung von Zesavi ausgeschlossen. Insbesondere in den folgenden Fällen:

a) Zesavi haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware sowie für entgangene Gewinne oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

b) Zesavi haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Kundendaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank). Zesavi kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche der Kunde selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.

c) Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner gespeicherten Dateien verantwortlich. Es ist seine Sache, zu gewährleisten, dass keine Dateien gespeichert werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Zesavi lehnt jegliche Verantwortung für die gespeicherten Dateien des Kunden ab.

d) Zesavi haftet nicht für jegliche indirekte Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden durch Zesavi’s Dienste entstehen. Ebenfalls übernimmt Zesavi keine Haftung für jegliche Schäden, die durch eigenverantwortliches Handeln des Kunden, der Nutzer oder anderen Dritten in Zusammenhang mit der Erbringung von Zesavi‘s Dienstleistungen entstehen.

e) Zesavi ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Leistungen von Zesavi durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistungen von Zesavi verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Zesavi.

f) Eine verschuldensunabhängige Haftung von Zesavi auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gem. § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

g) Zesavi haftet nicht für Schäden, die dem Kunden daraus entstehen, dass er seiner Kontrollpflicht nach Ziffer 8.8 dieser AGB nicht nachgekommen ist.

h) Zesavi ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der gespeicherten Dokumente und Adressdaten sicherzustellen. Allerdings haftet Zesavi nicht für die Speicherung der Dokumente. Auf Wunsch kann der Kunde jederzeit Daten zur eigenen Datensicherung herunterladen. Insbesondere haftet Zesavi nicht für die Einhaltung der steuerlich- und handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen (§§ 238, 257 HGB; § 147 AO) während eines gültigen Abonnements.

9.6 Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.

9.7 Soweit Zesavi‘s Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Zesavi‘s Haftung für deren Verhalten.

9.8 Sofern keine kürzere oder längere gesetzliche Verjährungsfrist oder Einspruchsfrist gilt, verjähren jegliche Forderungen und/oder Schadensersatzansprüche des Kunden spätestens mit dem Ablauf von einem (1) Jahr ab dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

9.9 Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der im § 109 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsregeln.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Parteien verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Software vor einem unberechtigten Zugriff oder Zugang durch Dritte zu schützen und hat sicherzustellen, dass keine Kopie, Veröffentlichung oder sonstige Form der Preisgabe der Software, insgesamt oder in Teilen, erfolgt, es sei denn, dies ist nach der Nutzungsvereinbarung zulässig. Der Kunde erkennt an, dass die Software wertvolle vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse enthält und dass deren unberechtigte Nutzung und/oder unberechtigte Kopien einen Schaden für Zesavi darstellen können.

10.3 Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die von Zesavi als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

10.4 Der Kunde macht die Software nur den Nutzern zugänglich. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.

10.5 Zesavi verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden und der Nutzer unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Zesavi darf die Logos und Marken und/oder den Namen des Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen.

10.6 Es gelten die unter www.zesavi.com/datenschutz abrufbaren Datenschutzhinweise. Der Kunde wird seine Nutzer über die Datenverarbeitung durch Zesavi informieren.

10.7 Zur Umsetzung der Dienstleistung, insbesondere zur Verarbeitung der Medieninhalte in Echtzeit, bedient sich Zesavi externer Dienstleister. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der externen Dienstleister.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels E-Mail.

11.2 Zesavi ist berechtigt, diese AGB für die Zukunft zu ändern. Vorgenommene Änderungen sind dem Kunden schriftlich (E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Die Änderungen werden wirksam, es sei denn der Kunde hat diesen innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung nach Satz 2 schriftlich gegenüber Zesavi widersprochen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten Kempten im Allgäu.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrig verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige, planwidrige Lücken in diesem Vertrag.

11.5 Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfasst. Bei Auslegungsfragen und Streitigkeiten gilt ausschließlich die deutsche Version dieser Bestimmungen.