4.1 Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelungen dieses Vertrags und des Serviceauftragsformulars nur dazu berechtigt, mit der Software eigene Daten im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Zesavi räumt ihm und den Nutzern hiermit die für diese Nutzung notwendigen Befugnisse als einfache Nutzungsrechte für die Dauer des Vertrages ein.
4.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung der Software ausschließlich durch die Nutzer erfolgt, die berechtigt sind, die Leistungen von Zesavi in Anspruch zu nehmen. Der Nutzungsumfang ergibt sich aus dem Serviceauftragsformular.
4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon an einen Dritten weiterzugeben, einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen, die Software für einen Dritten zu nutzen oder die Software zu bearbeiten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, (i) soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet, die Software nicht in irgendeiner Art und Weise zu modifizieren, zu kopieren, zu benutzen oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen (ii) nicht zu versuchen, technische Nutzungsbeschränkungen an der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu vereiteln; (iii) die Software im Ganzen oder in Teilen nicht an Dritte (andere Personen als die Nutzer) zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, zu vertreiben, zu sublizenzieren, zu verleihen oder anderweitig zu übergeben; (iv) Hinweise auf Eigentumsrechte auf der Software nicht zu ändern oder zu entfernen; (v) die Software nicht zur Bereitstellung von eigenen Time-Sharing-Diensten, Software-as-a-Service Angeboten („SaaS“), Servicebürodienstleistungen oder als Teil eines Application Service Providers oder als Teil von Dienstleistungsangeboten zu benutzen. Die Software und ihre Komponenten dürfen nicht zur Verwendung auf verschiedenen Computern entbündelt werden. Insbesondere das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zur (Weiter-)Vermietung ist nicht gestattet. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen der Nutzungsvereinbarung erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an Zesavi zurück. Zesavi ist berechtigt, den Zugang zu der Software zu sperren. In jedem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.
Zesavi ist berechtigt, bei Vorliegen von Umständen, die auf eine Nutzung der Software durch andere als die berechtigten Nutzer schließen lassen, vom Kunden eine Auflistung derjenigen Personen zu verlangen, die die Software im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts tatsächlich nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Auflistung unverzüglich nach Aufforderung vollständig und wahrheitsgemäß zu erstellen und Zesavi zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Erstellung einer solchen Auflistung nicht ordnungsgemäß nach oder ist die Aufstellung falsch und/oder unvollständig, ist Zesavi berechtigt, das jeweils betroffene Nutzungsrecht außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche von Zesavi bleiben unberührt.
4.4 Alle an der Software bestehenden oder hiermit in Verbindung stehenden gewerblichen Schutzrechte stehen Zesavi zu. Das Eigentum des Kunden bzw. Nutzers an Datenträgern, Datenspeichern und sonstiger Hardware wird hiervon ebenso wenig berührt, wie die Rechte des Kunden bzw. Nutzers an den in der Download-Datei abgelegten und gespeicherten Videoinhalten. Der Kunde wird jedoch dafür Sorge tragen, dass vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von Datenträgern, Datenspeichern oder sonstiger Hardware darin gespeichertes Material vollständig gelöscht wird.
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere die nachfolgenden Bedingungen auch mit Blick auf seine Nutzer einzuhalten, seine Nutzer entsprechend zu instruieren und zu verpflichten. Der Kunde haftet Zesavi gegenüber für das Verhalten seiner Nutzer gemäß § 278 BGB.
8.2 Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Nutzung der Software notwendigen technische Mindestvoraussetzungen für deren Einsatz zu beachten. Für die Verwendung der Web-App ist ein moderner Browser (bevorzugt Google Chrome und Microsoft Edge) in der jeweils aktuellen Version erforderlich. Ferner muss der Kunde eine funktionsfähige Datenverbindung zwischen Endgerät und den Servern von Zesavi über das allgemeine Internet bereithalten.
8.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der nachfolgenden Regelungen bei der Verwendung der Software verantwortlich. Der Kunde darf insbesondere nicht (i) mit seinem Nutzungsverhalten gegen die guten Sitten verstoßen, (ii) die zur Verfügung gestellten Leistungen missbräuchlich nutzen, (iii) nationale und internationale Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Eigentumsrechte Dritter verletzen, (iv) Inhalte mit Viren, sog. Trojanischen Pferden oder sonstige Programmierungen, welche die Software beschädigen können (im Folgenden „Schadsoftware“), übermitteln, oder (v) pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte, Werbung, unaufgeforderte E-Mails (Spam) oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen und vergleichbaren, kriminellen Aktionen auffordern. Es sind ferner jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, (i) eine übermäßige Belastung der Software herbeizuführen oder in sonstiger Weise die Funktionalität der zugrundeliegenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen oder zu manipulieren oder (ii) die Integrität, Stabilität oder die Verfügbarkeit der Software zu gefährden.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Eingabe und Übermittlung der Daten ordnungsgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt.
8.5 Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Zesavi personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen.
8.6 Der Kunde wird seine Zugangsdaten für Dritte unzugänglich aufbewahren und geheim halten. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde Zesavi hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
8.7 Der Kunde ist verpflichtet, Zesavi etwaige Störungen der von Zesavi zur Verfügung gestellten Software unverzüglich mitzuteilen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die Zesavi durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen der Zesavi vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
8.8 Die Software digitalisiert internes Wissen der Mitarbeitenden des Kunden in Form von kurzen Videotutorials. Bei der Verarbeitung der Aufnahmen können trotz Verwendung modernster Technologien Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Dem Kunden obliegt deshalb eine Überprüfung der Videoinhalte, bevor er diese intern oder extern veröffentlicht.
8.9 Der Kunde erklärt, dass alle Handlungen und Erklärungen Dritter vorliegen, die für die Erbringung von Zesavi‘s Dienstleistung nach dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben sind.
8.10 Ferner erklärt der Kunde, dass er oder die jeweiligen Nutzer bevollmächtigt sind, internes Wissen des Kunden intern oder extern mit entsprechenden Kunden und Partnern zu teilen. Infolgedessen und ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, erklärt der Kunde sich damit einverstanden, Zesavi von allen Klagen, Ansprüchen, Kosten, Schäden, Forderungen, Ausgaben, Haftungen, Geldbußen, Sanktionen, Verlusten und Verfahren schadlos zu halten, die Zesavi mittelbar oder unmittelbar entstehen oder gegen Zesavi angestrengt werden könnten, falls der Kunde oder ein Nutzer betrügerisch oder fahrlässig gehandelt haben, oder der Kunde oder ein Nutzer gesetzliche Verpflichtungen nicht erfüllt haben.
9.1 Bei entgeltlicher Leistungserbringung haftet Zesavi gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Zesavi bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie beispielsweise im Fall der Übernahme von Garantien, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Zesavi erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet werden.
9.2 Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet Zesavi bei entgeltlicher Leistungserbringung nur für Kardinalspflichtverletzungen (Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet). In diesen Fällen ist die Haftung von Zesavi auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalspflichten sind (siehe Satz 1), ist ausgeschlossen, außer Zesavi haftet kraft Gesetzes zwingend (siehe 9.1 Satz 2).
9.3 Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z.B. innerhalb des Testzeitraums) haftet Zesavi nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hierfür haftet Zesavi nach gesetzlichen Vorschriften.
9.4 In Übereinstimmung mit dem vorliegenden Vertrag beschränkt sich Zesavi‘s Haftung auf die Kosten und Gebühren, die der Kunde während der Laufzeit des Kalenderjahrs entrichtet, das der Laufzeit des Kalenderjahrs vorhergeht, in dem das Ereignis eingetreten ist, das die Haftung auslöst. Zusätzlich sind sich die Parteien einig, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden maximal EUR 10.000,- je Schadensfall und mit maximal EUR 100.000,- für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht übersteigt.
9.5 In anderen als in den Ziffern 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist eine Haftung von Zesavi ausgeschlossen. Insbesondere in den folgenden Fällen:
a) Zesavi haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware sowie für entgangene Gewinne oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
b) Zesavi haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Kundendaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank). Zesavi kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche der Kunde selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.
c) Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner gespeicherten Dateien verantwortlich. Es ist seine Sache, zu gewährleisten, dass keine Dateien gespeichert werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Zesavi lehnt jegliche Verantwortung für die gespeicherten Dateien des Kunden ab.
d) Zesavi haftet nicht für jegliche indirekte Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden durch Zesavi’s Dienste entstehen. Ebenfalls übernimmt Zesavi keine Haftung für jegliche Schäden, die durch eigenverantwortliches Handeln des Kunden, der Nutzer oder anderen Dritten in Zusammenhang mit der Erbringung von Zesavi‘s Dienstleistungen entstehen.
e) Zesavi ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Leistungen von Zesavi durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistungen von Zesavi verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Zesavi.
f) Eine verschuldensunabhängige Haftung von Zesavi auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gem. § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
g) Zesavi haftet nicht für Schäden, die dem Kunden daraus entstehen, dass er seiner Kontrollpflicht nach Ziffer 8.8 dieser AGB nicht nachgekommen ist.
h) Zesavi ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der gespeicherten Dokumente und Adressdaten sicherzustellen. Allerdings haftet Zesavi nicht für die Speicherung der Dokumente. Auf Wunsch kann der Kunde jederzeit Daten zur eigenen Datensicherung herunterladen. Insbesondere haftet Zesavi nicht für die Einhaltung der steuerlich- und handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen (§§ 238, 257 HGB; § 147 AO) während eines gültigen Abonnements.
9.6 Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.
9.7 Soweit Zesavi‘s Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Zesavi‘s Haftung für deren Verhalten.
9.8 Sofern keine kürzere oder längere gesetzliche Verjährungsfrist oder Einspruchsfrist gilt, verjähren jegliche Forderungen und/oder Schadensersatzansprüche des Kunden spätestens mit dem Ablauf von einem (1) Jahr ab dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.9 Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der im § 109 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsregeln.